Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen

1.Allgemeines

Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, die durch die Auftragserteilung als anerkannt gelten. Abweichenden oder ergänzenden Bedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Käufer sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärungen zugrunde gelegt hat. Falls besondere Vereinbarungen den einen oder anderen der nachstehenden Punkte aufheben, behalten die übrigen ihre Gültigkeit. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

2. Angebote und Auftrag

Unsere Angebote sind frei bleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere Auftragsbestätigung oder die Auslieferung der Ware zustande. Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu unseren unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum und sind nur annähernd Maß gebend. In Bezug auf patent-, muster- und markenrechtlichen Schutz erfolgt die Annahme und Ausführung der Aufträge sowie die Lieferung auf Gefahr und unter Haftung des Auftraggebers für Schaden und Gewinnentgang. Der Auftraggeber übernimmt die Haftung dafür, dass durch die Verwendung von eingesandten Zeichnungen, Mustern oder ähnlichen Behelfen Rechte Dritter nicht verletzt werden und hat uns für alle eventuellen Nachteile klag- und schadlos zu halten. Werkzeuge, Formen, Klischees etc. bleiben unser geistiges Eigentum, auch wenn der Besteller anteilige Kosten bezahlt. Ein Recht auf Herausgabe seitens des Bestellers besteht nicht. Wenn innerhalb von 2 Jahren nach der letzten Lieferung keine weiteren Aufträge eingehen, erlischt die Aufbewahrungspflicht. Es ist uns freigestellt, diese Werkzeuge nach eigenem Ermessen zu verwenden. Alle Aufträge, auch solche, die unseren Vertretern erteilt wurden, sind erst nach unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. An Angeboten, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns das Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder gegen unsere Interessen verwandt werden.

3. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in EURO unverpackt ab Werk bzw. Lager zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Änderungen der Löhne, Materialpreise etc. bis zur Erfüllung des Auftrags führen zu einer entsprechenden Berichtigung unserer Preise. Ebenfalls gehen alle durch gesetzliche oder sonstige Maßnahmen entstehenden Kostenerhöhungen zu Lasten des Käufers, auch im Falle der Rückwirkung. Wir werden dem Käufer vor der Lieferung eine entsprechend geänderte Auftragsbestätigung übermitteln. Der Käufer kann in diesem Fall hinsichtlich der Waren, für die der Preis erhöht worden ist, von seiner Bestellung zurücktreten. Er muss den Rücktritt spätestens am 3. Werktag nach Erhalt der geänderten Auftragsbestätigung schriftlich erklären. Unsere Rechnungen sind, wenn nichts anderes besonders vereinbart wird, 30 Tage nach Rechnungsdatum netto zahlbar. Bei Zahlung innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in gesetzlich festgelegter Höhe berechnet. Der Nachweis eines höheren Schadens durch uns bleibt vorbehalten. Unsere Lieferverpflichtung setzt die Einhaltung der Zahlungsbedingungen voraus. Erfüllt der Auftraggeber die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht oder nicht ordnungsgemäß, so werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Wir sind dann berechtigt, Sicherheiten zu fordern, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen ohne dass dem Auftraggeber irgendein Gegenanspruch zusteht. Dasselbe gilt, wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers herabmindern. Solche sind unter anderem, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder er Zahlungen an uns oder Dritte nicht pünktlich leistet.

4. Lieferzeit

Die in unseren Auftragsbestätigungen genannten Lieferfristen beginnen nach Klarstellung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten. Alle genannten Zeiten gelten als nur annähernd vereinbart. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, wenn unvorhergesehene Umstände eintreten, die außerhalb unseres Willens liegen z.B. Betriebsstörungen, verspätete Belieferung, behördliche Maßnahmen u.a.m. Solche Umstände berechtigen uns auch, weitere Lieferungen ohne Schadenersatzgewährung und ohne Nachlieferungsverpflichtung einzustellen. Abrufaufträge können nur im Rahmen der Herstellungsmöglichkeit ausgeführt werden. Teillieferungen, sowie zumutbare Abweichungen von den Bestellmengen bis zu plus/minus 10 % sind zulässig. Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sind Verzugsstrafen oder Schadenersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen. Aufträge können ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder zurückgenommen noch wesentlich geändert werden.

5. Verpackung und Versand

Die Verpackung wird dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt, aber nicht zurückgenommen und ist mit der gelieferten Ware zu bezahlen. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, wenn die Ware verladen ist oder abholbereit oder versandbereit gemeldet wird. Die Wahl des Versandweges und der Beförderungsmittel erfolgt nach unserem Ermessen ohne Gewähr der billigsten Verfrachtung. Nimmt der Käufer die Lieferung trotz angemessener Nachfrist nicht rechtzeitig ab, so können wir hierüber anderweitig verfügen. Vom Erlös werden zunächst die Mehrkosten und andere Schäden abgezogen. Im übrigen wird der Erlös dem Besteller ausgezahlt oder – soweit der Kaufpreis noch offen steht – hiergegen verrechnet. Angelieferte Gegenstände muss der Besteller entgegennehmen, selbst wenn sie Mängel aufweisen oder unvollständig sind.

6. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen. Wird derartige Vorbehaltsware zu neuen Sachen verarbeitet, mit fremden Sachen untrennbar vermengt oder mit ihnen verbunden, was nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang erfolgen darf, so erwerben wir hieran Eigentum. Anstelle der uns gehörenden Waren tritt, wenn sie veräußert werden, der Anspruch gegen den Drittabnehmer oder bei Verbindung oder Vermischung das Miteigentum ohne dass es dazu einer ausdrücklichen Abtretung an uns bedarf. Der Käufer verpflichtet sich, seine Abnehmer jederzeit auf unser Verlangen von dieser Abmachung in Kenntnis zu setzen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der in unserem Eigentum stehenden Waren oder Forderungen für diese Waren dürfen nicht vorgenommen werden. Unsere Forderungen dürfen auch nicht von Globalzessionen Dritter erfasst werden.

7. Gewährleistung

Wir gewähren für unsere Lieferungen handelsübliche Beschaffenheit. Muster gelten als ungefähre Typenmuster. Für absolute mustergetreue Lieferung wird nicht garantiert. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eingang vor Weiterverarbeitung oder Weiterverkauf zu prüfen. Macht der Käufer Mängel geltend, so muss sich die Ware noch im Zustand der Lieferung befinden und darf noch nicht verarbeitet sein, es sei denn, er weist nach, dass die Mangelhaftigkeit der Ware trotz sorgfältiger Prüfung vorher nicht feststellbar war und nicht beanstandet werden konnte. Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, sind wir – unter Ausschluss der Rechte des Käufers vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen – zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund gesetzlicher Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat uns für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Verweigert er dieses, so sind wir von der Mängelhaftung befreit. Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir sind berechtigt, die von dem Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der Verkäufer die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Besteht außer einer etwaigen Gewährleistungsverpflichtung eine Schadenersatzpflicht, so haften wir nur für unmittelbare Schäden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung auch für Folgeschäden und reine Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

8. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Bezahlung ist unser Werk bzw. Lager. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für Rechtsstreitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckprozesse, Siegburg. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Rechte gegenüber dem Käufer an einem anderen Ort als Gerichtsstand, insbesondere am Hauptsitz des Käufers, geltend zu machen.

9. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen der Verkaufs- und Lieferbedingungen oder auch sonstigen Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Rahmen des rechtlich Möglichen gilt anstelle der unwirksamen Bestimmungen dasjenige vereinbart, was dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck so nah wie möglich kommt.